KOSTEN


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung. Bei der Vergütung nach dem RVG ist die Gebührenhöhe gesetzlich bestimmt. Sie richtet sich nach dem Streitwert und der Komplexität des jeweiligen Falles.

Die Beratungstätigkeit unserer Privat- und Unternehmensmandanten außerhalb gerichtlicher Streitigkeiten erfolgt kostentechnisch in der Regel auf Grundlage einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis. Die Höhe des Stundensatzes orientiert sich ähnlich wie im Rahmen einer Abrechnung nach dem RVG an der Komplexität des Mandates.

Die Transparenz und Angemessenheit der Vergütung steht bei der Abrechnung unserer Mandate im Vordergrund.