Rechtsgebiete
Agrarrecht
Wir beraten Landwirte in sämtlichen Facetten des Agrarrechts. Unser Fokus liegt dabei auf Pachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzflächen.
Wir unterstützen Landwirte zudem bei erb- und familienrechtlichen Fragestellungen, insb. bei der Übertragung des Betriebs auf die nächste Generation oder der Gestaltung von Eheverträgen.
Seit einigen Jahren sind wir außerdem regelmäßig rechtlicher Berater für Landwirte und Betreibergesellschaften bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen (Solarparks), Windkraftanlagen (Windparks) und Batteriespeicheranlagen. Wir entwerfen zukunftssichere Pacht- und Nutzungsverträge für den Betrieb regenerativer Anlagen einschließlich ausgewogener Rückbauverpflichtungen.
Referenzen
- Beratung von Landwirten aus Niedersachen und Sachsen-Anwalt bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (sog. Solarparks)
- Beratung von Landwirten bei Abschluss und Verlängerung von Pachtverträgen für Nutzflächen
- Beratung eines überregional tätigen Landwirts bei Betriebsübertragungen im Wege der strukturierten Erbfolge
- Rechtliche Betreuung von Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen (insb. Entwurf der Pachtverträge mit Grundstückseigentümern)
- Beratung von Grundstückseigentümern aus Niedersachen und Sachsen-Anwalt bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen zur Errichtung von Batteriespeicheranlagen (sog. BESS)

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