Rechtsgebiete

Baurecht

Wir beraten Bauherren, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe im privaten Baurecht, wie beispielsweise bei Bauverträgen und im Baumängelrecht. Unsere Expertise liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr und Durchsetzung von Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüchen bei Bauprojekten.

Nach unserer Erfahrung ist es im Baurecht besonders wichtig, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um einen oftmals langwierigen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Referenzen

  • Beratung mehrerer Handwerksbetriebe und Bauunternehmen vor, während und nach der Bauausführung
  • Vertretung zahlreicher Bauherren von Einfamilienhäusern bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von offenen Werklohnforderungen überregionaltätiger Bauunternehmen aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Kontakt

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