Dr. Niklas Eckert

Dr. Niklas Eckert

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Gesellschaftsrecht

Anwalt der Zukunft im Arbeitsrecht“ (Handelsblatt 2021 + 2022 + 2023 + 2024)

Top Anwalt für Arbeitsrecht“ (WirtschaftsWoche 2022 + 2023 + 2024)

Dr. Niklas Eckert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat rund sechs Jahre in der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields in Hamburg und während eines Secondments in Peking (China) gearbeitet, bevor er sich Eckert & Kollegen anschloss.

Herr Dr. Eckert ist spezialisiert auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Start-Ups sowie Führungskräften und Geschäftsführern in allen Facetten des Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung mit einem Fokus auf Arbeits- und Dienstvertragsgestaltung, Beendigungsstreitigkeiten sowie auf das Betriebsverfassungsrecht. Er ist Experte bei der Gestaltung von Bonusvereinbarungen, variablen Vergütungssystemen und Beteiligungsprogrammen. Darüber hinaus berät er regelmäßig zu Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung (insb. Personalabbau) und der Übertragung von Unternehmen (insb. Betriebsübergänge).

Herr Dr. Eckert wurde in den Jahren 2021, 2022 , 2023 und 2024 vom Handelsblatt als „Anwalt der Zukunft im Arbeitsrecht“ ausgezeichnet. Die WirtschaftsWoche zählt ihn zu den besten deutschen Wirtschaftsanwälten im Bereich Arbeitsrecht (Top Anwalt 2022, 2023 und 2024).

Werdegang
  • 2007-2012 Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der University of Texas at Austin, USA
  • 2013-2016 Promotion an der Bucerius Law School bei Prof. Dr. Matthias Jacobs im Bereich Arbeitsrecht
  • 2014-2016 Referendariat in Hamburg mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin sowie bei Rödl & Partner in Bangkok, Thailand
  • 2016-2022 Rechtsanwalt bei Freshfields in Hamburg
  • 2022 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2022 Rechtsanwalt bei Eckert & Kollegen Rechtsanwälte
Engagements
Veröffentlichungen
  • Bundesarbeitsgericht zur Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern - Auswirkungen auf die Gig Economy? (GWR 2021, 45 ff.)
  • Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld - Voraussetzungen und Problemfelder (Arbeitsrecht in Zeiten von Corona, 2021)
  • Schicksal nachvertraglicher Wettbewerbsverbote von GmbH-Geschäftsführern nach Abberufung (NZA 2020, S. 1453 ff.)
  • Arbeitsrechtliche Alternativen zur Kurzarbeit (GWR 2020, 216 ff.)
  • Die Vertretungsbefristung (Nomos, Studien zum Arbeitsrecht, 2016)
Kontakt

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