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Marc Schneider
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Marc Schneider ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt tätig. Heute ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht.
Im Arbeitsrecht vertritt Herr Schneider sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Dabei ist er auf Streitigkeiten rund um Kündigungen und Abfindungen spezialisiert. Er ist Dauerberater von Unternehmen und Betriebsräten bei allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Herr Schneider ist mit allen Facetten der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite vertraut und kann sein Wissen passgenau für die jeweilige Mandantenseite einsetzen.
Im Mietrecht berät Herr Schneider als Fachanwalt regelmäßig Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). Die Beratung umfasst vor allem die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberaum sowie den Bereich Kündigungen wegen Mietschulden, Eigenbedarf und unberechtigter Untermiete.
Seine Mandanten schätzen Herrn Schneider aufgrund seiner enormen Prozesserfahrung und fundierten Rechtskenntnisse. Er hat zahlreiche Kündigungsschutzprozesse und Mietrechtsstreitigkeiten erfolgreich betreut und überzeugt mit einem tiefen Verständnis für rechtliche Strategien, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
- 1992-1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität in Hannover
- 1997-2000 Referendariat in Braunschweig
- 2000 Rechtsanwalt bei Eckert & Kollegen Rechtsanwälte
- 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2006 Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
- Lehrbeauftragter für den Fachbereich Recht des Bildungszentrum für Steinmetz und Bildhauerhandwerk
- Mitglied des Deutscher Anwaltverein e.V.
- Vorsitzender des Parteigerichts der CDU Kreis Helmstedt
- Mitglied des Ortsrats der Stadt Königslutter
- Mitglied des Lions Club International Kaiser Lothar
- 1. Vorsitzender des SV Viktoria Königslutter 1913 e.V.
